dazu bedarf es großer hartnäckigkeit und ausdauer, und recht haben alle behalten, die schon länger hier wohnen und gleich gesagt haben, da machst
du hier nichts, das ist - wie mein großonkel zu sagen pflegt -
hauen auf seifenschaum.
die polizei vor ort wollte keine strafanzeige annehmen, (das bauamt sei zuständig), die durchsuchung des rathauses wurde
abgelehnt, die beschönigende sprachregelung unserer verwaltung spricht konsequent von "Abbau", der lediglich zum
falschen zeitpunkt erfolgt sei, und
belügt bis heute die öffentlichkeit über die
löschung des denkmals aus der liste. der staatsanwaltschaft wurde vorenthalten, dass die stadt zum zeitpunkt des abbruchs
eigentümerin war, lediglich ein bußgeld
musste verhängt werden, gegen wen, wurde nicht verraten. die presse ist ein hund, den man zum jagen tragen muss, von den eigentlich für die kontrolle der verwaltung zuständigen bürgervertretern aus der
politik ganz zu schweigen. die glauben immer noch an "ordnungsgemäße" einlagerung und wiederaufbau, die der investor ihnen glaubhaft versichert habe.
anzumerken ist noch, dass eine überbauung des gartenhaus
standorts - eine fläche mit zu erhaltenden bäumen und sträuchern - niemals zur debatte stand und auch baurechtlich nicht möglich ist. selbst die baustelleninrichtung war nicht behindert, es ist allein der hemdsärmeligkeit und der einfalt des architekten, investors und der diesem wohlgesonnenen maßgeblichen herren aus dem rathaus respektive der bauverwaltung zum opfer gefallen. was den denkmalschutz angeht, war mit dieser als unterer denkmalbehörde der fuchs zum aufseher des hühnerhofs gemacht worden, ein systemfehler.
auch mit so einem vermeidbaren
bussgeld von lächerlichen 3000.- Euro ist die beseitigung eines baudenkmals noch sehr anzuraten, denn eine sachgerechte instandhaltung, zu der ein eigentümer nach gesetz verpflichtet ist, käme teurer. das bussgeld kam allein auf höhere anweisung zustande und wird in unserem fall selbstverständlich von der stadt für aufstellung eines sogeannten "kopiebaus" an anderer stelle mit großzügigen 25 000 Euro wieder
erstattet, da
man sich ja einig war, das ein solcher ein baudenkmal völlig aufwiegt.
die angabe, es würden keinerlei zuschüsse mehr gezählt, ist der aufsichtsbehörde sicherlich nur versehentlich erteilt worden, anders ist der haushaltsplan nicht zu erklären:
eine
dem bürger den investoren gegenüber verantwortungsvolle und zur sparsamkeit verpflichtete kommunalverwaltung kann sich die erhaltung von denkmälern einfach nicht erlauben. natürlich war das vorgehen unprofessionell, schliesslich ermöglicht das gesetz die aufhebung des denkmalschutzes, wenn nur der bauunterhalt lange genug unterblieben ist. (wenigstens in letzterer hinsicht hat man es an vorbereitung nicht fehlen lassen). die lernfähigkeit unserer verwaltung soll jedoch nicht bestritten werden, wie sie mit dem fehlerfrei abgewickelten abbruch der denkmalgeschützten
villa quellental 2011 beweisen konnte. die drastische schilderung angeblich schwerer bauschäden hat auch den landeskonservator überzeugt, dem abbruch wohl ohne fachgutachten (?!) zuzustimmen. im haus selbst war zwar abgesehen von einigem vandalismus von konstruktiven schäden wenig zu sehen, aber da durfte wegen der angeblichen großen gefahren für leib und leben zweckmäßigerweise keiner mehr rein. man nimmt hier verantwortung sehr sehr ernst.
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