Wiedergänger und erloschene Baugenehmigung
Zu der Bezirksauschusssitzung BZA Langenberg vom 25. Januar 2017 äussert sich die Stadt Velbert FB 8.1 auf die Frage nach dem Sachstand Verbleib/Wiederaufbau des Pavillons auf dem Heckingschen Gelände BZA-Langenberg 27.10.2010: "Die beiden nicht fertiggestellten Gebäude auf dem Heckingschen Gelände wurden an einen Bauträger veräußert. Dieser muss eine neue Baugenehmigung einholen, da die alte Baugenehmigung ihre Gültigkeit verloren hat. Der Bauträger bestätigt die Bereitschaft zum Wiederaufbau des Pavillons durch die Stadt Velbert, solange die bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten dem nicht wiedersprechen."



Der Bauträger bestätigt "die Bereitschaft zum Wiederaufbau durch die Stadt Velbert", also nicht durch ihn selbst. Der Bebauungsplan sieht keinen Wiederaufbau vor, sondern den Erhalt eines Denkmals, welches aber vernichtet und bereits am 11.12.2002 aus der Denkmalliste gestrichen wurde. Somit ist diese Bestätigung möglicherweise gegenstandslos, wenn kein Baurecht für den Wiederaufbau besteht. Im übrigen fehlt die Dokumentation des zerstörten Gebäudes, welche die Voraussetzung für die Herstellung einer Kopie sein müsste.

Für die Glaubwürdigkeit des Denkmalschutzes ist ein Wiederaufbau unter solchen Voraussetzungen - und dann auch an einem anderen Standort, (so bisher immer angekündigt) - unbedingt abzulehnen.

Man kann das vorhandene Fundament aus Sandsteinquadern als Bodendenkmal eintragen und schützen, welches nach dem Abbruch der Fachwerkkonstruktion mit Erde überschüttet wurde. Es hat am originalen Standort mehr Aussage zur Stadtgeschichte, als historisierende Deko mit gefälschten Versatzstücken vor beliebiger Investorenarchitektur. Die geborgene Wetterfahne und Fensterflügel sollten der heimatkundlichen Sammlung oder dem Museum übergeben werden.
Die für eine Wiederherstellung des Denkmals im Haushalt bereitgehaltenen Mittel sollten entwidmet und für die Sicherung gefährdeter tatsächlicher Denkmäler in Langenberg eingesetzt werden.

Einige damalige Verantwortliche sind durch Alter Krankheit Tod nicht mehr im Geschäft.
Daher könnte die Verwaltung endlich aufhören, Politik und Bürger zu belügen, und den Fehler eingestehen.