vermutung und sachverhalt

gültiger baubauungsplan 301: der ehem. villengarten mit dem denkmalgeschützten gartenhaus ist eine fläche mit zu erhaltenden bäumen und sträuchern. auf ost- und nordseite ist der garten mit einer Mauer eingefriedet


Luftbild Geoportal NRW 2015: alle bäume bis auf einen sind weg. die wiederherstellung der mauer hatte die stadt dem landrat schriftlich zugesichert. das ist nie passiert. die mauer ist weg. das gartenhaus ist weg. der denkmalschutz ist aufgehoben mangels denkmal.
oberhalb der zufahrt stehen sieben pkw, ein achter stellplatz ist frei. auf der fläche mit zu erhaltenden bäumen und sträuchern. die antwort des landrats 2012 wertet die beobachtung des bürgers als "Vermutung", die behauptungen des bürgermeisters ungeprüft als "Sachverhalt":
das erstellungsdatum des luftbildes konnte ich nichtermitteln, die parkenden autos kann man vor ort auch 2015 jeden tag sehen. flurkarte 2015: das gartenhaus wird als geisterexistenz weiter behauptet, die stellplätze werden ignoriert. kann nicht sein, was nicht sein darf? darum gibt es nix zu beanstanden? warten wirs ab. der landrat ist am zug . weiter .